Lidstraffung (Blepharoplastik)

shutterstock_239293147_gesicht

Die Haut um die Augen herum ist sehr dünn, fein und begünstigt Falten besonders. Augenfältchen, Tränensäcke und erschlaffte Augenlider- der
Alterungsprozess ist an dieser zentralen Gesichtspartie häufig schneller sichtbar und beeinträchtigt das Erscheinungsbild. Am Oberlid spricht man von Schlupflidern, die erschlafften Hautüberschüsse reichen bis an die Lidkante.

Im Bereich des Unterlids kommt es durch durch die fehlende Zugkraft des Bindegewebes zu sogenannten Tränensäcken, also einer sichtbaren Vorwölbung des Fettgewebes in der Augenhöhle. In besonders stark ausgeprägten Fällen kann es zu Gesichtsfeldeinschränkungen kommen mit einer augenärztlich begründbaren Indikation und somit evtl. auch einer Leistungspflicht Ihrer Krankenkasse.

Das Ziel

Die Lidhaut ist deutlich glatter, der Blick wird offener und die Augen wirken strahlender und dyamischer.

Der Eingriff

Bei einer Lidstraffung wird die überschüssige Lidhaut mit oder ohne Fettgewebe entfernt. Das Ausmaß hängt wesentlich von Ihren körperlichen Voraussetzungen und individuellen Wünschen ab. Durch eine exakte Vermessung der Haut kann ein möglichst gleichmäßiges Ergebnis erzielt werden. Dies erörtern wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Der ambulante Eingriff dauert in der Regel etwa eine Stunde und erfolgt in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose. Einige Tage nach dem Eingriff ist eine Schwellung und ein Bluterguss der Lider zu sehen. Die Gesellschaftsfähigkeit ist durch das Tragen einer Sonnenbrille in ein bis zwei Wochen wiederhergestellt. Die Hautnaht fällt in eine anatomisch gegebene Falte, ist einige Tage nach dem Eingriff bereits in der Regel sehr diskret und nur bei genauerer Betrachtung zu sehen und nach längerer Zeit mit dem bloßen Auge häufig gar nicht mehr zu erkennen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der DGPRÄC-Seite.

In Kürze:

Operationsdauer: 1-2 Stunden
Narkose: Vollnarkose oder örtliche Betäubung mit Sedierung
Aufenthalt: ambulant
Sportverbot: etwa 2 Wochen
Arbeitsunfähigkeit: 7-10 Tage
Hinweis: Gesellschaftsunfähigkeit: 10-14 Tage